Welche Änderungen muss ich als Fahrzeughalter unverzüglich melden?
Die Frage, welche Änderung Sie als Fahrzeughalter der zuständigen Zulassungsbehörde unverzüglich melden müssen, ist für alle Autofahrer relevant. Gehen wir das mal gemeinsam durch!
Änderung des Wohnortes
Als Fahrzeughalter ist es enorm wichtig, eine Wohnungsveränderung wie einen Umzug unverzüglich zu melden. Ihren neuen Wohnort sollten Sie bei der Zulassungsstelle bekanntgeben, damit Ihre Fahrzeugpapiere aktuell bleiben.
Fahrzeugverkauf
Sie haben Ihr Auto verkauft? Glückwunsch! Achten Sie bitte darauf, den Verkauf auch der Zuständigen Zulassungsbehörde zu melden. Denn, wussten Sie, dass Sie bis zur Ummeldung des Fahrzeuges bei einem Verkauf noch immer als Halter eingetragen sind?
Technische Änderungen
Technische Änderungen an Ihrem Fahrzeug, wie zum Beispiel neue Reifen oder Tuning, müssen unverzüglich gemeldet werden. Hierbei gilt zu überprüfen, ob diese Änderungen zulassungspflichtig oder -frei sind.
Änderungen | Zulassungspflichtig | Beispiel |
---|---|---|
Wohnortwechsel | Ja | Umzug |
Fahrzeugverkauf | Ja | Autoverkauf |
Technische Änderungen | Ja | Reifengrößenänderung |
Zusammenfassung
Es gibt also eine Reihe von Änderungen, die Sie als Fahrzeughalter unverzüglich melden müssen. Denken Sie daran: Es geht immer darum, Unannehmlichkeiten zu vermeiden und auf der sicheren Seite zu bleiben!