Lassen Sie uns nun zur eigentlichen Frage kommen, unter welchen Umständen dürfen Sie an einer Kreuzung eine rote Ampel überfahren? Im Grunde genommen sollte man eine rote Ampel nie überfahren. Das Verkehrsrecht erlaubt es jedoch in einigen speziellen Fällen.
Ausnahmeregelungen für das Überfahren einer roten Ampel
Die Straßenverkehrsordnung (StVO) erlaubt das Überfahren einer roten Ampel nur in sehr speziellen Fällen, z.B. wenn eine Polizei- oder Feuerwehrfahrzeug mit eingeschaltetem Blaulicht und Martinshorn eine Kreuzung überqueren muss und durch rote Ampel hindern wird. In einem solchen Fall dürfen andere Verkehrsteilnehmer die rote Ampel überfahren, um den Weg frei zu machen – aber nur, wenn keine Gefahr für andere besteht!
Ein weiterer Fall ist, wenn ein Fahrzeug bereits in die Kreuzung eingefahren ist und durch den Verkehr dahinter blockiert wird. In diesem Fall muss das Fahrzeug die Kreuzung auch bei roter Ampel verlassen können.
Die Strafen für das Überfahren einer roten Ampel
Trotz dieser Ausnahmen, ist es wichtig zu wissen, welche Strafen auf Sie zukommen könnten, wenn Sie eine rote Ampel überfahren – und das ohne einen der genannten Gründe.
Straftat | Verkehrsstrafe | Punkte in Flensburg |
---|---|---|
Überfahren einer roten Ampel | 90 Euro | 1 |
Überfahren einer roten Ampel mit Gefährdung | 200 Euro | 2 |
Überfahren einer roten Ampel mit Unfall | 240 Euro | 2 |
Zusammengefasst darf man rote Ampeln grundsätzlich nicht überfahren. Ausnahmen gelten nur in speziellen Situationen. Beim Überfahren einer Ampel ohne triftigen Grund drohen saftige Strafen. Es ist also immer besser, geduldig zu warten und sicher zu fahren!